Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich

1.1. Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die Bedingungen der Firma designconcept (im Folgenden Agentur genannt) zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.

1.2. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (im Folgenden Kunde genannt) sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden finden keine Anwendung, selbst wenn wir deren Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen haben oder ohne ausdrücklichen Widerspruch Lieferungen oder Leistungen erbracht oder entgegengenommen haben.


2. Angebot

2.1. Alle Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Sie erlangen erst mit Bestätigung des Auftrages durch die Agentur die Verbindlichkeit.

 

3. Preise

3.1. Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Nebenkosten (Verpackungen, Versandkosten, Transportversicherung, Zoll, Gebühren und andere öffentliche Abgaben) werden gesondert berechnet.

3.2. Im Preis enthalten sind je nach Auftragsvolumen und der mit dem Kunden bei Vertragsabschluss getroffenen Vereinbarung Gestaltungsentwürfe und bis zu max. 2 Korrekturabzüge. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster, weitere Korrekturabzüge und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden zusätzlich veranlasst sind, werden berechnet.


4. Zahlungsbedingungen

4.1. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb der angegebenen Fristen ohne Anzug von Skonto zu erfolgen. Der Anzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

4.2. Bei größeren Aufträgen sind der geleisteten Arbeit entsprechende Teilzahlungen zu leisten. Ein Skontoabzug wird auf Teil- oder Zwischenrechnungen nicht gewährt.

4.3. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen on Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu vergüten. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

4.4. Zahlungen mittels Wechsels werden nicht anerkannt.

 

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum der Agentur.

5.2. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Kunde nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf die Agentur übergeht. Die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an die Agentur abgetreten, welche diese Abtretung hierdurch annimmt.

 

6. Lieferung

6.1. Von Kunden gewünschte Liefertermine/Lieferzeiten sind schriftlich anzugeben und werden nur mit der ausdrücklichen Bestätigung durch die Agentur verbindlich.

6.2. Der Beginn der von der Agentur bestätigten Lieferzeit setzt die rechtzeitige Freigabe der Lieferung durch den Kunden voraus.

6.3. Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber ein nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit. So beginnt diese mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung.

6.4. Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb der Agentur als auch in dem eines Zulieferers – insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten. Eine hierdurch geführte Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Kunden nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder die Agentur für etwas entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

6.5. Bei Lieferverzug der Agentur ist der Kunde in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Ersatz für einen entgangenen Gewinn oder Schadensersatz sind ausgeschlossen.


7. Beanstandung

7.1. Der Kunde hat die Verhältnismäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor – und Zwischenergebnisse in jeden Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe/Fertigungsfreigabe auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst im Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Mangel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen.

7.2. Bei berechtigter Beanstandung ist die Agentur zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt die Agentur dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholtem Versuchs fehl, kann der Kunde die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) nicht aber Wandlung oder Schadensersatz verlangen.

7.3. Technisch oder durch das verwendete Material bedingte Anordnungs-, Maß-, Register- und Farbabweichungen zwischen Entwurf, Satz Probedruck und Druck werden ausdrücklich vorbehalten und stellen keinen Mangel dar.

 

8. Skizzen, Entwürfe, Probedrucke, Muster

werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

 

9. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentiell Kunde die Agentur vorab bereit eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

 9.1. Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag”). Auch diesem Vertag liegen die AGB zu Grunde.

9.2. Der potentielle Kunde erkennt an, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl der selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

9.3. Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon aus Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

9.4. Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

9.5. Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

9.6. Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

9.7. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.

9.8. Der potentielle Kunde kann sich von seiner Verpflichtung aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 19% Mehrwertsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.

9.9. Bereits im Vorfeld eines Auftrages erarbeitete Konzepte sind bei Nichtzustandekommen eines Vertrages zurückzugeben.

 

10. Urheberrecht

10.1. Die Agentur behält das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung und Bearbeitung an Ideen, Entwürfen, Skizzen, Originalen, Filmen, digitalen Werken, Druckträgern sowie sonstigen Arbeitsergebnissen vor, sofern kein abweichender Vertrag erstellt wurde. Jede Nachahmung auch von Teilen unserer Arbeiten durch den Kunden ist unzulässig. Eine Herausgabepflicht der Daten besteht nicht.

10.2. Unsere Leistungen, Werke und Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den Vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Kunden bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Über den Umfang der Nutzung steht dem Urheber ein Auskunftsrecht zu. Das Recht der Verwendung im vereinbarten Rahmen erwirbt der Kunde mit der Zahlung des Honorars.

10.3. Bei Verwendung über den vereinbarten Umfang (Wiederholung oder Mehrfachnutzung, Abänderung) ist die Zustimmung des Urhebers erforderlich und honorarpflichtig.

10.4. Die Vervielfältigung von Entwürfen der Agentur ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der Agentur nicht gestattet.

10.5. Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren.

10.6. Vorschläge und Weisungen des Kunden oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben, auch wenn sie ausnahmsweise ein Miturheberrecht begründen, keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

 

11. Aufbewahrung

11.1. Die Agentur wird alle digitalen Daten für die Dauer von zwei Jahren aufbewahren. Die Daten dienen ausschließlich zur Weiterbearbeitung durch die Agentur. Eine Haftung für die Richtigkeit und Lesbarkeit der Daten wird jedoch ausgeschlossen.

 

12. Haftung

12.1. Die Haftung der Agentur beschränkt sich nur auf grobe Fahrlässigkeit und auf den Ausgleich typischer und voraussehbarer Schäden.

12.2. Die Agentur verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung allgemein anerkannten Grundsätze des Werbewesens durchzuführen. Sie wird den Kunden rechtzeitig auf für einen ordentlichen Werbekaufmann erkennbaren gewichtigen Risiken hinweisen.

12.3. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Besorgnis im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen mitgeteilt hat.

 

13. Auftragserteilung an Dritte

13.1. Die Agentur ist berechtigt, die uns übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

13.2. Die Agentur ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an denen Erstellung wir vertragsmäßig mitwirken, im Namen des Kunden zu erteilen. Der Kunde erteilt hiermit entsprechende Vollmacht.

13.3. Aufträge an Werbeträger erteilt die Agentur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Kunde bei Nichterfüllung der Rabatt- und Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort zur Zahlung fällig wird. Der Kunde stellt insoweit die Agentur gegenüber dem Medium auf erstes Anfordern frei.

 

14. Mehr- oder Minderlieferung

14.1. Im Allgemeinen wird die volle vorgeschriebene Auflage geliefert. Der Kunde ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 10 % anzuerkennen.

 

15. Pflichten des Kunden und inhaltliche Haftung

15.1. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen durch ihn und seine Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für die Agentur kostenlos erbracht werden. Die Agentur kann – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug – eine Verschiebung von Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

15.2. Der Kunde stellt uns insbesondere die zur Erfüllung des Auftrages notwendigen Informationen und Materialien (z.B. Fotos, Text usw.) zur Verfügung. Es obliegt dem Kunden, die zu veröffentlichen Inhalte und Gestaltungen darauf hin überprüfen zu lassen, ob sie rechtlich unbedenklich sind. Wir werden den Kunden auf rechtliche Risiken hinweisen, sofern uns diese bei der Vorbereitung bekannt werden, leisten aber keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Wir haften nicht für die rechtliche Unbedenklichkeit bei dem Kunden vorgelegten und von ihm freigegebenen Inhalten und Gestaltungen. Wir haften in keinem Fall für Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Wir sind zu keiner rechtlichen Prüfung hinsichtlich Schutzrechten Dritter verpflichtet.

15.3. Stellt der Kunde Texte und Bildvorlagen für die geplanten Leistungen bei, trägt allein er die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit dieser Vorlagen. Der Kunde wird keine Inhalte übermitteln, die nach der Rechtsordnung eines Staates, in welchen die Werbemittel bestimmungsgemäß verbreitet werden sollen, oder die nach dem Recht unseres Sitzlandes rechtwidrig sind. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, die Regelungen zum Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht und der speziellen Werberechtsgesetze einzuhalten und keinerlei Inhalte zu verbreiten, die gegendie guten Sitten verstoßen oder sonst wie einen zweifelhaften Inhalt aufweisen.

15.4. Der Kunde garantiert, dass er Inhaber des Rechtes ist, uns die erforderlichen Inhalte zur Vertragsdurchführung zu übermitteln. Das gilt auch für Vorliegen erforderlicher Einwilligungen der Urheber und sonstiger Personen, die über Rechte an den Inhalten verfügen, sowie bei Bildern von urheberrechtlich geschützten Werken (einschließlich Bauwerken) oder natürlichen Personen auch für die erforderliche Einwilligung dieser Urheber oder der abgebildeten Personen, bei Minderjährigen auch von deren Erziehungsberechtigten. Von Ansprüchen Dritter aus behaupteten Persönlichkeits-, Lizenz-, Schutz- oder Verwertungsrechten wird uns der Kunde, nach unserer Wahl auch durch Geldzahlung freihalten. Alle Ansprüche von Verwertungsgesellschaften gehen zu Lasten des Kunden.

15.5. Datenträger, die uns der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei (auch virenfrei) sein und nicht in Persönlichkeits-, Schutz- oder Verwertungsrechte Dritter eingreifen. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt uns der Kunde alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt uns von allen Ansprüchen Dritter, auf erstes Anfordern auch durch Zahlung von Geld, frei.

 

16. Stornierung, Kündigung

16.1. Ist eine vorzeitige Beendigung des Vertrages nicht von der Agentur zu vertreten oder hat der Kunde Leistungen bestellt, aber nicht in Anspruch genommen, so sind die bereits ausgeführten Leistungen zu vergüten. Für die noch nicht ausgeführten Leistungen erhält die Agentur eine Stornopauschale. Hierzu ist von dem für die Gesamtleistung vereinbarten Entgelt die Vergütung für die bereits ausgeführten Leitungen abzuziehen und das Ergebnis mit ¼ zu multiplizieren. Der Nachweis eines höheren Ausfallschadens bleibt der Agentur vorbehalten; der Kunde kann den Nachweis führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

 

17. Mündliche Abmachungen

bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung.

 

18. Erfüllungsort:

18.1. Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Sitz der Agentur.

18.2. Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrer Bestimmungen dieser AGB führt nicht zur Nichtigkeit der gesamten AGB. Die nichtige Bestimmung ist in diesem Fall durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Willen der Vertragspartner am nächsten kommt.

18.3. Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Kunden diese AGB sowie die Preise der Agentur an.

 

 

Stand: 01/2024

 
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